Wir danken herzlich allen Leser:innen, die mit Verständnis auf die Maßnahmen der vergangenen Woche reagiert haben!
Am Sonnabend, 22. Mai, trat die Änderungsverordnung des Landes Schleswig Holstein in Kraft und damit u.a. folgende Regelung:
Für den Besuch von Bibliotheken und Archiven entfällt die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests.
„Das ist eine gute Nachricht für die vielen Bibliotheken und ihre Nutzerinnen und Nutzer im Lande zum Pfingstwochenende“, freut sich Bildungsministerin Karin Prien für Schleswig-Holsteins Büchereien.
Die Testpflicht für den Besucher der Bibliotheken ist ab sofort aufgehoben.
„Die vielen kleinen und größeren Besucherinnen und Besucher dürften sich damit wieder auf einen weitgehend ungehinderten Zugang zu ihren Büchereien freuen“, so Prien.
Die üblichen Hygieneauflagen für Besuche in Innenräumen bestehen laut Beschluss des Kabinetts natürlich fort, aber die Erleichterung für den Zugang zu den Bibliotheken sei laut Ministerin Prien dringend angezeigt gewesen.
Die bereits bekannten Schutz- und Hygienemaßnahmen sind (weiterhin) einzuhalten!
Bei der Zutrittskontrolle zur Bücherei Leck sind die persönlichen Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten anzugeben bzw. die Luca-App zu nutzen.
Im Interesse aller Bürger:innen halten Sie bitte dringend die empfohlenen Schutzmaßnahmen ein!
Schützen Sie sich, Ihre Familie, Freunde und Bekannte – aber achten Sie bitte auch auf Ihre Mitbürger!